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   OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00   

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https://dejure.org/2000,2679
OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasingnehmer; Vorsteuerabzugsberechtigung; Zerstörung des geleasten Fahrzeugs; Wiederbeschaffungswert; Umsatzsteuer

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; BGB § 249; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Nicht vorsteuerabzugsberechtigter Leasingnehmer kann Umsatzsteuer auf Kfz-Wiederbeschaffungswert verlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als Schaden - Bruttoschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuererstattung auch bei privatem Leasingfahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Wirtschaftlicher Totalschaden mit Leasingfahrzeug: Brutto- oder Nettoentschädigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 213
  • VersR 2002, 858
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Der Leasingnehmer ist insoweit nachteilig betroffen, als infolge des Schadensereignisses das äquivalent für seine - fortbestehende - Leistungsverpflichtung weggefallen ist (BGH in NJW 1992, 553; VersR 1991, 319; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4, Rn. 93; Becker, Kraftverkehrshaftpflicht-Schäden, 29. Aufl., D 87).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist.
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist.
  • OLG Köln, 06.11.1985 - 2 U 63/85

    Totalschaden; Leasingvertrag; Schadensersatzanspruch; Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage und der vertraglichen Verpflichtung des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag, alle fahrzeugbezogenen Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen geltend zu machen (Ziffer X Abs. 4), kommt es für die Bemessung des Haftungsschadens auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers an, die vorliegend unstreitig nicht gegeben ist (so auch Becker; a.a.O., D 88; OLG Köln in NJW 1986, 1816; OLG Saarbrücken in ZfS 95, 95; AG Freiburg in NJW-RR 1987, 346).
  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Der Leasingnehmer ist insoweit nachteilig betroffen, als infolge des Schadensereignisses das äquivalent für seine - fortbestehende - Leistungsverpflichtung weggefallen ist (BGH in NJW 1992, 553; VersR 1991, 319; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4, Rn. 93; Becker, Kraftverkehrshaftpflicht-Schäden, 29. Aufl., D 87).
  • OLG Hamm, 20.06.1995 - 27 U 14/94
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Für die Bewertung dieser Sachnutzung bildet nach dem für das Schadensersatzrecht maßgebenden Gedanken des § 249 BGB - Herstellung des ohne das Schadensereignis bestehenden Zustandes - der Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert den maßgeblichen Anknüpfungspunkt, weil der Leasingnehmer mit einem über diese Ersatzleistung beschafften gleichwertigen Fahrzeug die Sachnutzung in gleicher Weise wie vor dem Unfall fortsetzen kann (vgl. auch Senatsurteil 27 U 14/94).
  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

    Auch das OLG Hamm entschied in einem Fall der Zerstörung des Leasingfahrzeugs, dass der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer die auf den Wiederbeschaffungswert entfallende Umsatzsteuer als Schaden geltend machen kann und es für die Bemessung des Haftungsschadens auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers ankomme, wodurch auch der Schädiger nicht unbillig belastet werde, da die Schadenshöhe regelmäßig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des jeweils Geschädigten abhänge, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.09.2000, Az. 27 U 84/00, BeckRS 2000, 30131373.
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 1620/14

    Ersatzfähiger Schaden des Leasingnehmers bei der Beschädigung des

    Ein Ausnahmefall, nachdem der geschädigte Leasingnehmer vertraglich zu Wiederherstellung und Reparatur verpflichtet ist, und diese selbst für sich in Auftrag gibt (OLG Hamm VersR 2002, 858; OLG Celle, NJOZ 2014, 850; BGH NJW 1992, 553 = VersR 1992, 194), liegt unstreitig nicht vor.
  • OLG München, 26.04.2013 - 10 U 3879/12

    Umfang des Schadensersatzes für Unfallschäden eines geleasten Fahrzeugs

    (2) Auch das OLG Hamm sah den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmer im Rahmen des "Haftungsschadens" als berechtigt an, Umsatzsteuer zu verlangen "Denn der Leasingnehmer mußte für die Wiederherstellung der früheren Lage, also zur Wiedererlangung eines Äquivalentes für die Entziehung des Fahrzeuges neben dem Fahrzeugnettopreis auch Umsatzsteuer aufwenden" (OLG Hamm VersR 2002, 858 = Urteil v. 14.09.2000, Az. 27 U 84/00 [[...], zitiert Rz 22]; NZV 2004, 1191).
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